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Der schnelle Reisepass. Alles ist vorbereitet,die Koffer gepackt, dann der Schreck: Der Reisepass ist nicht auffindbar oder abgelaufen! Jetzt hängt alles davon ab, wie viel Zeit bleibt. Ist der Flug erst in paar Tagen, hilft das zuständige Meldeamt. Dort können Sie schnell einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Wenn es dafür zu spät ist, gibt es noch die Möglichkeit, direkt am Flughafen beim Bundesgrenzschutz einen Reiseausweis als Passersatz zu bekommen. Dasfür müssen Sie alerdings einen gültigen Personalausweises oder einen Führerschein vorlegen. Schließlich müssen die Beamten ja nachprüfen können, wer Sie sind. Das dauert in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde und kopstet etwa 25 Euro.Litauen gehört seit dem 1. Mai 2004 zur Europäischen Union, dadurch reicht für Bürger der Bundesrepublik Deutschland der Personalausweis bei der Einreise aus. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt einen Reisepass mitzuführen da es an manchen Orten noch an der Umsetzung der neuen Bestimmungen mangelt.Weitere Informationen zu den Einreisebestimmung findet man beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland (Language): www.auswaertiges-amt.de oder beim Auswärtigem Amt der Republik Litauen(LT, EN)www.urm.lt.
Reisepass/Visum
| Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Oesterreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Andere EU-Laender | Nein | Nein | Nein |
Reisepass
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Litauen noch für mindestens drei Monate gültig sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und San Marino.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Kinder, die im deutschen Reisepass der Eltern eingetragen sind, können mit diesem Reisedokument nicht einreisen, da der Pass auch ein Lichtbild des Kindes enthalten muss. Kinderausweise sollten aus Gründen der Einreiseerleichterung ein Passbild enthalten, auch wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist.Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder ( für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) , sofern nicht anders angegeben:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
(b) (Aufenthalte von max. 90 Tage): Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Staatsangehörige aller bisher nicht aufgezählten Länder, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Estland, Lettland oder Litauen haben, können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen .
Visaarten
Transit-, Einreisevisum (zur ein- und mehrmaligen Einreise) und Gruppenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich - Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich:
Transitvisum: 10 Euro; (einmaliger Transit), 25 &Euro; (zwei- oder mehrmaliger Transit).
Einfachvisum: 20 Euro;.
Mehrfachvisum: 35 Euro;.
Expressausstellung: 25 Euro; zusätzlich.Spezialvisum: 60 € (zur Einreise mit litauischer Aufenthaltsgenehmigung)Hinweis: Die Botschaft nimmt keine Schecks an
Schweiz
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.
Transitvisum: 16 CHF (einmaliger Transit), 40 CHF (zwei- oder mehrmaliger Transit).
Einfachvisum: 32 CHF.
Mehrfachvisum: 56 CHF.
Anmerkung: (a) Die angegebenen Visagebühren in Euro entsprechen einer Bearbeitungszeit von über 3 Werktagen. Für Expressausstellung innerhalb von 3 Werktagen wird ein Zuschlag von 25 Euro; berechnet. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft . (b) Visa für Kinder unter 16 Jahren sind kostenlos. (c) Die Botschaft von Litauen in Berlin nimmt keine Schecks an.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 48 Std. Einfachvisum: 30 Tage. Mehrfachvisum: bis zu 90 Tage.
Unterlagen
(a) Reisepass, der mindestens noch 3 Monate über das geplante Ausreisedatum gültig sein muss. (b) 1 Passfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Offizielle von den litauischen Einwanderungsbehörden bestätigte Einladung*. (e) Auslandskrankenversicherungsnachweis. (f) Gruppenvisum: Visaanträge mit Passbildern aller Reisenden; Reisepässe; Gebühren.
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.
Anmerkung
Eine Einladung ist nicht erforderlich:
(a) für Staatsangehörige von Ecuador, Südafrika und der Ukraine;
(b) für Familienmitglieder von EU-Staatsbürgern (Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) als Nachweis gelten Kopien des Passes des EU-Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(c) für Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren litauischer Staatsangehörigen, die zusammen im Ausland wohnhaft sind. Als Nachweis gelten Kopien des Passes des litauischen Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(d) im Fall eines Transits durch Litauen;
(e) für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan, Taiwan und Russland für ein Einreisevisum (eine Einreise) für max. 30 Tage (Moldau bis 10 Tagen), sofern ausreichende Geldmittel (40 &Euro; pro Tag) in Reiseschecks oder Kreditkarten (mit Kontoauszug) nachgewiesen werden.
(f) Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan und Russland wird der Nachweis über ausreichende Geldmittel nicht verlangt soweit die Gültigkeit des Visums 10 Tage nicht überschreitet.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft . In der Regel persönlich. Staatsangehörige von Ländern, in denen Litauen keine Vertretung unterhält, erhalten ein Visum an der Grenze.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Postalisch etwa 1 Woche. Expressausstellung (innerhalb von 72 Std.) möglich.
Ausreichende Geldmittel
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (100 Litas pro Tag bei mehr als drei Tagen Aufenthalt, 300 Litas am Tag bei Kurzreisen - Traveller Cheques und Kreditkarten werden anerkannt). Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Schweizer, EU-Bürger sowie Staatsangehörige der folgenden Länder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis. Haftungsausschluss. Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt : Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Humanitäre Hilfslieferungen: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/HumanitaereHilfe/downloads/MerkblattBaltikum.pdf
| Gesundheitsvorsorge : http://duk-faq-harmonija.blogspot.com/2007/05/medizinvorsorge.html http://duk-faq-harmonija.blogspot.com/2007/10/tipps-fuer-den-reiseweg.html |
http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=1628&LNG=de&version=&dv_staat=98
Ihr Zahnarzt in Litauen:
http://www.die-endverbraucher.de/zahnkliniken_zahnaerzte/zahnarzt_litauen/seite_1.php
Für alle Litauischen Frauen die in Deutschland sind....auch sehr wichtig!
www.frauenaerzte.de/litauisch/index.html
Reiseversicherungen: http://www.guenstige-reiseversicherungen.de/
Gratis Gesundheitsreisekatalogen: http://kataloge.web.de/?BID=000000&RID=424
Vorhersagen: http://www.windguru.cz/de/index.php?lang=eng
